ausländische Kapitalgesellschaft

ausländische Kapitalgesellschaft
1. Begriff: Eine  Kapitalgesellschaft ist aus steuerlicher Sicht ausländisch, wenn sie weder Sitz noch Geschäftsleitung in Deutschland hat ( beschränkte Steuerpflicht).
- 2. Die Qualifikation als Kapitalgesellschaft hängt aus der Sicht des deutschen Steuerrechts davon ab, ob das ausländische Gebilde nach seinem Aufbau und den für sie geltenden Regelungen des ausländischen Gesellschaftsrechts im Inland eher einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft gleicht (Typenvergleich zwischen der ausländischen Rechtsform und ihren inländischen Parallelen). Gesellschaften eines anderen EU- oder EWR-Staates, denen ihr Gründungsstaat die Rechte einer juristischen Personen zuerkannt hat, müssen in Deutschland als steuerrechtlich selbstständige Gebilde (d.h. als Kapitalgesellschaft oder eigenes körperschaftsteuerpflichtiges Gebilde) anerkannt werden, wenn dies nach dem Typenvergleich nicht zwingend wäre.
- 3. Steuerpflicht der a.K. in Deutschland: Eine a.K. selbst ist in Deutschland nur mit Einkünften aus deutschen Quellen steuerpflichtig (§ 49 EStG, § 8 I KStG) im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Nr. 1 KStG). Die selben Einkünfte der a.K. werden i.d.R. auch im Heimatstaat der a.K. einem Steueranspruch unterliegen ( Welteinkommensprinzip); zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung gelten entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen.
- 4. Steuerpflicht der Gesellschafter einer a.K. in Deutschland: Ist ein Deutscher (Steuerinländer) an einer a.K. beteiligt, so unterliegt er mit den Dividenden dieser a.K. der deutschen Einkommensteuer. Eine eventuelle ausländische Quellensteuer auf die Dividende der a.K. wird auf die deutsche Einkommensteuer des Gesellschafters angerechnet (§ 34c EStG), maximal in der Höhe, in der die deutsche Einkommensteuer anteilig auf diese Dividende entfällt.
- 5. Bekämpfung von Steuersparmodellen durch die Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte von a.K.
- Vgl. auch  ausländische Tochtergesellschaft.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • ausländische Tochtergesellschaft — 1. Begriff: Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die vom Ausmaß über eine reine Kapitalanlage hinausgeht, so dass von einem unternehmerischen Engagement des Investors ausgegangen werden kann. Im Steuerrecht wird im Fall einer… …   Lexikon der Economics

  • ausländische Unternehmungen im Inland — Unternehmungen im ⇡ Wirtschaftsgebiet, an denen ⇡ Gebietsfremde beteiligt sind. 1. Meldepflichten nach der AWV: A.U. sind nach dem ⇡ Außenwirtschaftsrecht im Wirtschaftsgebiet uneingeschränkt zulässig, es bestehen lediglich gewisse Meldepflichten …   Lexikon der Economics

  • Kapitalherabsetzung — Verringerung des Grund bzw. des Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft. Zu unterscheiden: 1. Nominelle K.: Ausgleich von Verlusten oder Wertminderungen durch Anpassung des Eigenkapitals (Sanierung). 2. Effektive K.: Rückzahlung eines Teils des… …   Lexikon der Economics

  • Abgeltungsteuer (Deutschland) — Die Abgeltungsteuer ist in Deutschland eine Quellensteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Inhaltsverzeichnis 1 Einführung einer Abgeltungsteuer in Deutschland 2 Umfang der Abgeltungsteuer 2.1 Höhe der Abgeltungsteuer …   Deutsch Wikipedia

  • Kapitalabgeltungssteuer — Die Abgeltungsteuer (Abkürzung: ASt) ist in Deutschland eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Inhaltsverzeichnis 1 Einführung einer Abgeltungsteuer in Deutschland 2 Umfang der Abgeltungsteuer 2.1 Höhe der Abgeltungsteuer …   Deutsch Wikipedia

  • Kapitalabgeltungsteuer — Die Abgeltungsteuer (Abkürzung: ASt) ist in Deutschland eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Inhaltsverzeichnis 1 Einführung einer Abgeltungsteuer in Deutschland 2 Umfang der Abgeltungsteuer 2.1 Höhe der Abgeltungsteuer …   Deutsch Wikipedia

  • Verlustverrechnungstopf — Die Abgeltungsteuer (Abkürzung: ASt) ist in Deutschland eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Inhaltsverzeichnis 1 Einführung einer Abgeltungsteuer in Deutschland 2 Umfang der Abgeltungsteuer 2.1 Höhe der Abgeltungsteuer …   Deutsch Wikipedia

  • Körperschaftsteueranrechnung — Das Anrechnungsverfahren ist ein Körperschaftsteuersystem, bei dem die Belastung auf Ebene der Kapitalgesellschaft durch eine Vollanrechnung der von der Kapitalgesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer berücksichtigt wird. Es galt in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

  • Körperschaftsteuerguthaben — Das Anrechnungsverfahren ist ein Körperschaftsteuersystem, bei dem die Belastung auf Ebene der Kapitalgesellschaft durch eine Vollanrechnung der von der Kapitalgesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer berücksichtigt wird. Es galt in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

  • Anrechnungsverfahren — Das Anrechnungsverfahren ist ein Körperschaftsteuersystem, bei dem die Belastung auf Ebene der Kapitalgesellschaft durch eine Vollanrechnung der von der Kapitalgesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer berücksichtigt wird. Es galt in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”